Die eigentliche Belegnummer. Das Verwenden von nicht numerischen Zeichen ist zulässig, erhöht wird aber immer nur das numerische Ende des hier angegebenen Wertes.
Info:
Belegnummern, die in die Finanzbuchhaltung verbucht werden, sollten nur numerische Zeichen enthalten, da die Finanzbuchhaltung keine alphanumerischen Zeichen im Belegfeld berücksichtigt. Führende nicht-numerische Zeichen werden bei der Überleitung entfernt.
|